top of page

Allgemeine Teilnahmebedingungen (Reglement)

A. ALLGEMEINE REGELN
​
1. Gültigkeit dieser allgemeinen Bedingungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Wer sich für einen oder mehrere vom Verein Castles & GO Bellinzona organisierte Wettbewerbe anmeldet, akzeptiert die vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Im Falle von Widersprüchen mit den in andere Sprachen übersetzten Fassungen ist die italienische Fassung massgebend.
​
Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass andere Personen oder zusätzliche Personen (Dritte) angemeldet werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Dritten die Person, die den Eintrag vornimmt, autorisiert haben. Wenn minderjährige Teilnehmer von Dritten angemeldet werden, wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
 
Das Vertragsverhältnis zwischen Bellinzona Castles & GO und den registrierten Personen unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen), wobei für Rechtsstreitigkeiten ausschliesslich die ordentlichen Gerichte von Bellinzona zuständig sind.
​​
​
2. Veranstalter und Informationen
 
Verein Bellinzona Castles & GO
Vicolo alla Monda 17a
CH 6517 Arbedo
(nachfolgend nur “Veranstalter”)
Präsident: Mauro Bissolotti, Bellinzona-Monte Carasso
Webseite: www.castlesandgo.ch
Email: castlesandgo@gmail.com
​
Die Distanzen der Lauf- und Walking-/Nordic-Walking-Rennen (nicht wettbewerbsorientierten, aber mit Rangliste) betragen jeweils 11 KM (und einige hundert Meter).
​
​
3. Absage oder Änderung der Veranstaltung
 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ganz oder teilweise, auch ohne Vorankündigung, abzusagen, zu verschieben oder zu verändern, sei es aufgrund von Hinweisen oder Empfehlungen der zuständigen Behörden (Bund und/oder Staatsrat des Kantons Tessin und/oder Gemeinde der Stadt Bellinzona und dergleichen), sei es aufgrund eigener Einschätzungen und Entscheidungen, sei es aus Sicherheitsgründen, aufgrund der Witterungsverhältnisse, usw., sei es im Falle eines nachgewiesenen Notfalls, einer Gefahr, einer Epidemie oder einer Pandemie. Bei einer Absage oder Änderung des Veranstaltungstermins aus solchen Gründen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
​
Bei krankheits- oder unfallbedingter Unmöglichkeit der Teilnahme an den Rennen erfolgt die Rückerstattung der Anmeldung nur bei Abschluss der Rücktrittsversicherung bei der Anmeldung. Die Bedingungen für letzteres sind auf der Website für die Zeitmessung zu finden: https://www.performance-timing.ch/assicurazione (siehe auch Punkt 6).
​
​
B. ANMELDUNG
​
4. Anmeldegebühren
 
Die Teilnahmegebühren sind für die verschiedenen Wettbewerbe unter www.castlesandgo.ch angegeben.
​
​
5. Anmeldeschluss
 
Die Anmeldung ist ab den auf der Website www.castlesandgo.ch angegebenen Daten möglich und muss bis zu den ebenfalls auf der Website angegebenen Fristen abgeschlossen sein.
 
Das Rennpaket wird nur den Teilnehmern garantiert, die sich on-line für die Rennen angemeldet haben.
 
Der Name auf der Startnummer wird nur den Teilnehmern garantiert, die sich bis Dienstag, 21. Mai 2024, 12.00 Uhr, on-line für die Rennen angemeldet haben.
 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer jederzeit und ohne Rückerstattung des gezahlten Betrags zu disqualifizieren, wenn sie bei der Anmeldung falsche Angaben zu ihren persönlichen Daten liefern.
​
​
6. Anmeldung und Bezahlung
​
Online über www.castlesandgo.ch, mit Link zu Performance Sport Switzerland SAGL (nachfolgend Performance Sport) und Befolgung der Anweisungen (https://www.performance-timing.ch/race-info/278789).
​
Zahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung. Im Falle eines Rücktritts vom Rennen erfolgt keine Rückerstattung seitens des Veranstalters.
​
Die Angabe der Domiziladresse ist obligatorisch (die Aufenthaltadresse wird bei der Auswertung des ASTi Cups nicht berücksichtigt).
 
Anmelden können sich Personen ab 14 Jahren.
 
Die Kategorien der Teilnehmer nach Altersgruppen finden Sie unter www.castlesandgo.ch.
​
Eine Rücktritts- und/oder Verzichtsversicherung für den Fall von Krankheit oder Unfall kann bei der Anmeldung abgeschlossen werden. Alle Fragen sollten direkt an die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden. Diese Dienstleistung ist keine Dienstleistung des Veranstalters. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.performance-timing.ch/assicurazione.
 
Der Veranstalter kann die Teilnehmerzahl begrenzen. In diesem Fall können später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
 
Doppelte oder mehrmalige Anmeldungen werden nicht erstattet, berechtigen aber zu einer kostenlosen Teilnahme für das Folgejahr.
 
Die Startnummer kann gegen Zahlung einer Gebühr von CHF 10.-/EUR 10.00 auf eine andere Person übertragen werden. Es ist nicht möglich, die Art des Rennens, für das man sich angemeldet hat, zu ändern. Änderungen sind nur bis zum Tag des Drucks der Startnummern möglich und werden nur gegen Vorlage einer Anmelde- oder Zahlungsbestätigung bei der Auflage der Startnummer vorgenommen.
 
Wenn die Veranstaltung aufgrund der Bestimmungen von Punkt 3 oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen nicht zum vorgesehenen Termin stattfinden kann, hat die Person, die sich angemeldet und die entsprechende Gebühr entrichtet hat, das alleinige Recht, ohne weitere Kosten an der nächsten Veranstaltung in der gleichen Art von Rennen teilzunehmen. Die gezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet.
​
​
7. Abholung der Startnummern
 
Die Startnummern sind auf die vom Veranstalter angegebene Weise und an den angegebenen Stellen abzuholen: www.castlesandgo.ch.
​
​
C. SICHERHEIT
 
8. Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer und Zuschauer
 
Um an den Rennen von Bellinzona Castles & GO teilnehmen zu können, ist weder ein ärztliches Attest noch eine Verbandsausweis erforderlich; allerdings läuft jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung auf eigene Verantwortung, indem er selbst bescheinigt, “dass er ausreichend trainiert ist, um an diesem Rennen teilzunehmen, dass er in guter körperlicher Verfassung ist und dass er eine ärztliche Bestätigung seiner Gesundheit hat”.
 
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung ab. Die Versicherung wird von den Teilnehmern getragen. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder Unfälle ab.
 
Der Veranstalter empfiehlt, vor, während und nach dem Wettkampf ausreichend zu trinken. Sollte der Teilnehmer während des Rennens eine Verletzung, Unwohlsein oder Ermüdung, Schwindel, starke Schmerzen, usw. erleiden, muss er sofort aufhören zu laufen und das Rennen aufgeben. Personen, die in den Tagen und Wochen vor dem Rennen Fieber oder andere gesundheitliche Probleme hatten, wird die Teilnahme am Rennen nicht empfohlen.
 
Entlang der Strecken werden Samariter anweswnd sein.
 
Die Rennleitung von Bellinzona Castles & GO und/oder die anwesenden Samariter können einen Teilnehmer, der sich in offensichtlichen Gesundheitlichen Schwierigkeiten befindet, zum sofortigen Abbruch des Rennens auffordern. Wird das Rennen trotz dieser Empfehlungen und Hinweise fortgesetzt, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Teilnehmers, ohne Anspruch auf (auch medizinische) Leistungen seitens des Veranstalters, der im Falle gesundheitlicher Probleme keine Verantwortung übernimmt.
 
Bei Notfällen und/oder Vorschriften der schweizerischen Behörden (z.B. COVID-19-Bestimmungen) kann der Veranstalter jederzeit (also auch nach Anmeldung) als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung verlangen, dass der Teilnehmer Zertifikate und/oder sonstige aktuelle Unterlagen (z.B. Impfpass, “Covid Pass”, u.ä.) besitzt und vorlegt. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt zum Ausschluss; in diesem Fall wird die Anmeldegebühr nicht erstattet. Teilnehmer sind eingeladen, sich regelmässig darüber zu informieren, auch (aber nicht nur) über die Website www.castlesandgo.ch.
 
Entlang der Strecken befinden sich 3 Erfrischungspunkte.
 
Die Verwendung von Kopfhörern ist während der Rennen strengstens verboten. Die Rennleitung kann das Rennen derjenigen, die sich nicht an diese Vorschrift halten, jederzeit abbrechen.
​
Es ist absolut verboten, während des WALKING/NORDIC WALKING-LAUFS zu laufen. Die Rennleitung kann jederzeit das Rennen von Personen unterbrechen, die sie nicht an diese Regel halten.
​
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
​​
​
9. Sicherheitskonzept
 
Der Veranstalter ist für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und die Koordination aller notwendigen Sicherheitskräfte (Polizei, städtische Feuerwehr, Samariter, usw.) verantwortlich.
 
Die Anweisungen des Sicherheitspersonals (insbesondere der örtlichen Polizei) sind verbindlich und haben im Falle von Konflikten mit verschiedenen Hinweisen von drittparteien Vorrang.
 
Die Strecken können, auch wenn sie überwacht werden, teilweise für den Verkehr freigegeben werden. Teilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten, auf der rechten Seite der Fahrbahn und den Bürgersteigen bleiben (sofern nicht anders angegeben) und den Hinweisen des Signalpersonals und der aufgestellten Schilder folgen.
 
Ein oder mehrere Sicherheitsfahrzeuge gehen der Spitze des Rennens voraus: es ist verboten, das Sicherheitsfahrzeug, das die Strecke eröffnet, zu überholen.
 
Die Hilfeleistung für die Teilnehmer des Rennens ist verboten, ausser durch Autos oder andere Fahrzeuge der Organisation.
 
Die Teile innerhalb oder um historische Denkmäler (z.B.: Schloss Castel Grande, Mauer des Schlosses Castel Grande, Schloss Montebello, Schloss Sasso Corbaro…) können Situationen mit potentieller Gefahr darstellen - direkt oder indirekt - für die körperliche Sicherheit darstellen (enge zinnenbewehrte Gänge, Zinnen, Schießscharten, ungeschützte Stufen und Leitern, Brüstungen von Zugbrücken oder allgemein niedrige Decken-oder-Gewölbe, Vorsprünge und Überhänge jeder Art, Gräben, unebene Böden, usw.), die jeder Teilnehmer zu verantworten hat.
 
Insbesondere ist es nicht empfehlenswert, mit einer Sonnenbrille durch die Unterführung der Mauern des Schlosses Castel Grande zu gehen/rennen, einem geschlossenen und relativ dunklen/engen Ort.
​
Entlang der Strecken können sich Wege, Baustellen oder unregelmässige, potenziell gefährliche Strassenabschnitte befinden, usw. Auch wenn letztere von den Veranstaltern ausreichend ausgeschildert sind, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer, darauf zu achten und ihr Lauf-/Gehtempo der jeweiligen Situation anzupassen, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden.
​
Es kann vorkommen, dass sich die Teilnehmer des LAUFS und die Teilnehmer des WALKING/NORDIC WALKING-LAUFS in engen Passagen kreuzen: in diesem Fall, müssen sich die Teilnehmer des WALKING/NORDIC WALKING-LAUFS ganz rechts halten und den Teilnehmer des LAUFS das Überholen erleichtern.
​
Teilnehmer des LAUFS, die sich auf der via Artore (kurz vor dem Parkplatz des Schlosses Montebello) mit Sprints aufwärmen möchten, dürfen dies nur von 10.25 Uhr bis 10.35 Uhr tun (dies ist die Zeit, ab der sich alle angemeldeten Teilnehmer bei der Startgruppenaufstellung melden müssen).
​
Teilehmer des WALKING/NORDIC WALKING-LAUFS, die mit Stöcken ausgestattet sind, sind angehalten, bei den Passagen auf den beiden hölzernen Zugbrücken des Schlosses Montebello besonders darauf zu achten, nicht die dieselben Stöcke zu benutzen und/oder Gummipuffer an den Spitzen anzubringen.
​
Der Veranstalter sorgt für den Transport von Taschen o.ä., die Ersatzkleidung o.ä. enthalten, vom Startbereich des Schlosses Montebello zu den Umkleideräumen (oder zu einem anderen angegebenen Ort). Die Zustellung muss mindestens 15 Minuten vor Start erfolgen.
​
Ein Besenfahrzeug oder ein Besenmann schliesst das Rennen ab und hilft Teilnehmern, die sich vorzeitig zurückziehen sollten.
​
Teilnehmer des Rennens sind verpflichtet, sich gegenseitig zu respektieren und sowohl die Öffentlichkeit als auch die Organisatoren und ihre Mitarbeiter zu respektieren.
​
​
10. Versicherung
 
Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, falls sie davon Gebrauch machen wollen.
 
Die Organisation lehnt jede Verantwortung im Falle von Unfällen, Schäden und/oder Diebstahl ab.​
​
​
D. DATENSCHUTZ
 
11. Datenschutz
​
Wie bei der Rennordnung akzeptieren die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung auch die Datenschutzerklärung.
 
Die Erfassung und Verwaltung der Daten jedes Teilnehmers erfolgt durch das Zeitnahmeunternehmen Performance Sport.
 
Mit der Anmeldung zum Rennen ermächtigt der Teilnehmer die Organisatoren, seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsdatum, seine Adresse, seine Startnummer, seine Zeit und seinen Rang zu veröffentlichen. Diese Genehmigung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet als auch in den verschiedenen Medien (Zeitungen, Fernsehen, Videotext, usw. und für Ankündigungen des Rennsprechers).
 
Die während der Veranstaltung aufgenommenen Filme und Fotos können im Fernsehen, im Internet, in Werbekanälen, Zeitschriften und Büchern verwendet werden, ohne dass der einzelne Teilnehmer einen Anspruch auf Entschädigung hat.
 
Soweit es das geltende Datenschutzrecht zulässt, geht der Veranstalter davon aus, dass der Teilnehmer sein Einverständnis zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an Partner (z.B. Foto- und Videodienste) und Sponsoren gegeben hat, es sei denn, er teilt dem Veranstalter mit, dass seine Daten nicht an die folgende E-Mail-Adresse weitergegeben werden: castlesandgo@gmail.com.
 
Die Partner sind berechtigt, die Daten für eigene Dienstleistungen oder für Werbezwecke und im Falle von Sponsoren für gezielte, im Vorfeld mit dem Veranstalter festgelegte schriftliche und telefonische Kontaktaufnahmen im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung zu nutzen. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis zur Datenübermittlung an Dritte jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter per E-Mail oder schriftlich widerrufen: castlesandgo@gmail.com.
​
Während der Veranstaltung können Video- und/oder Fotoaufnahmen gemacht werden. Die Bilder werden von den Veranstaltern (oder von ASTi) zu Werbezwecken oder für Veröffentlichungen (im Fernsehen, im Internet, in Zeitungen, in unserem Werbematerial, in unseren Zeitschriften und Büchern, usw.) frei verwendet. Diejenigen, die nicht in diese Veröffentlichungen aufgenommen werden möchten und nicht wünschen, dass ihre Bilder (auf denen sie deutlich erkennbar sind) veröffentlicht werden, müssen dies bei der Anmeldung mitteilen.
​
​
E. WETTBEWERBSREGELN
 
12. Wettbewerb
 
Den Anweisungen und Anordnungen der Wettkampfleitung, des Sicherheitspersonals und des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
 
Die Veranstaltung wird nach dem Reglement des Tessiner Sportverbandes (ASTi) und nach den auf https://www.asti-ticino.ch/asti-new/storage/documenti/regolamento-podistico-cantonale-asti.pdf. aufgeführten Hauptkategorien ausgetragen. Teilnehmen kann jeder, der das vorgeschriebene Alter erreicht hat.
 
Die Zeit wird mittels eines in der Startnummer integrierten Chips gemessen. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Vorderseite anzubringen und auf der Brust zu tragen.
 
Private Begleiter mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder und Inlineskates, sind nicht zugelassen. Hunde, Kinderwagen, usw. sind nicht erlaubt.
 
Streckenabschnitte sowie jegliche Art von unerlaubten Hilfsmitteln sind verboten.
 
Aus Sicherheitsgründen ist die Teilnahme mit einem Rollstuhl nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter schreibt etwas anderes vor, insbesondere bei bestimmten Arten von Rennen.
​
​
13. Doping
 
Dopingkontrollen können jederzeit (auch ohne Ankündigung) durchgeführt werden.
​
 
14. Start
 
Teilnehmer müssen sich mindestens 10 Minuten vor Beginn der Wettkämpfe zu ihren Start begeben. Bei Verspätung behält sich die Rennleitung das Recht vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren und ihn nicht starten zu lassen.

Aus Gründen der Sicherheit und der Gerechtigkeit muss jeder Teilnehmer der offiziellen Strecken folgen. Eine Nichtbeachtung kann zur Disqualifikation führen.

Teilnehmer, die aus dem Rennen aussteigen, müssen sich bei der nächsten Verpflegungsstelle oder beim ersten Mitarbeiter der Organisation oder im Ziel melden.
​
​
15. Zeitliche Beschränkungen
 
Es wurde ein Zeitlimit festgelegt, um einen reibungslosen Ablauf der Rennen zu gewährleisten und zu verhindern, dass die letzten Teilnehmer von den ersten überrundet werden (im Falle eines Kurses über zwei oder mehr Runden) oder andere Unannehmlichkeiten oder Gefahren entstehen.
 
Sofern von der Rennleitung nicht anders festgelegt, gelten folgende Zeitlimits:
​
  • 11-KM-LAUFRENNEN: Frist von 1 Stunde und 30 Minuten - Neu!
  • 11-KM-WALKING/NORDIC WALKING-LAUF (nicht wettbewerbsorientierten, aber mit Rangliste): Frist von 2 Stunden und 30 Minuten
 
Teilnehmer, die das Ziel nach dieser Zeit erreichen, werden nicht klassifiziert.
 
Das Ende des offiziellen Rennens wird durch das Besenfahrzeug oder den Besenmann bestimmt, der die Strecken entlangfährt, um nach Ablauf der Höchstzeit das Ziel zu erreichen. Teilnehmer, die vom Besenfahrzeug oder Besenmann überholt werden, müssen ihre Startnummer abgeben und werden vom Rennen ausgeschlossen; wenn sie auf der Strecke weiterfahren würden, würden sie dies auf ihre eigene Gefahr tun, da die Sicherheit (einschliesslich Gesundheit) der vom Besenfahrzeug oder Besenmann überholten Personen nicht gewährleistet ist.​
​
​
16. Zeitmessdienst
​
Der Zeitmessdienst wird mit einem Performance Sport Mikrochip durchgeführt, der in den Latz eingesetzt wird. Letzteres muss bei Wettkämpfen auf der Brust angebracht und immer gut sichtbar sein, andernfalls wird es disqualifiziert.
​
​
17. Umkleideräume, Aufbewahrung von Effekten und Wertgegenständen​
 
Für alle Wettbewerbe stehen Umkleideräume mit Duschen, Gepäckaufbewahrung und Depot für persönliche und Wertsachen zur Verfügung. Die jeweiligen Standorte sind auf der Website www.castlesandgo.ch angegeben.
​
Es besteht die Möglichkeit, persönliche Gegenstände (Ersatzkleidung, Taschen, Rucksäcke o.ä.) in einem überdachten und abgegrenzten Bereich zu deponieren, der nur von für die Veranstaltung angemeldeten Personen betreten werden kann. Dieser Lagerbereich ist ohne Aufsicht und Überwachung durch den Veranstalter. Es wird nicht empfohlen, Wertgegenstände in diesem Bereich zu lassen (für die der Veranstalter bei Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung nicht haftet). Der Standort ist auf der Website www.castlesandgo.ch angegeben.
 
Kleine Wertsachen (Brieftaschen, Schlüssel, Mobiltelefone, persönliche Dokumente o.ä.) können vom Veranstalter in einem dafür vorgesehenen Bereich verwahrt und überwacht werden. Die Auslieferung dieser Gegenstände erfolgt gegen Vorlage einer Quittung für deren spätere Abholung.
​
​
18. Ranglisten
 
Die Ranglisten können on-line auf der Website von Performance Sport, unmittelbar nach dem Zieleinlauf (im Castles & GO-Village) oder später auf der Website www.castlesandgo.ch eingesehen werden.
​
Einsprüche gegen die Rangliste können bis spätestens 30 Minuten nach ihrer Veröffentlichung durch den Veranstalter an der Anschlagtafel des Wettbewerbs schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden.
​​
​​
19. Preise
​
Sowohl der Jackpot als auch die verschiedenen Kategorien, die voraussichtlich vergeben werden, sind auf der Website www.castlesandgo.ch angegeben.
 
Preise, die bei der Siegerehrung am Veranstaltungstag nicht vom Berechtigten (oder einer von ihm schriftlich benannten Person) abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters und werden nicht nach Hause geschickt.
​
 
20. Öffentliche Verkehrsmittel
 
Etwaige Ermäßigungen und Möglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und/oder des Shuttleservices sind auf der Website angegeben www.castlesandgo.ch.
​
Ancora 1
bottom of page